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Ausbildung zum Rettungsbootsführer

Der Bezirk bietet Mitgliedern regelmäßig Vorbereitungslehrgänge zur Bootsführerscheinprüfung an.

Fachbereich Bootswesen

Ansprechpartner

Stellv. Leiter Einsatz: Peter Breitkopf

Peter Breitkopf

Stellv. Leiter Einsatz

Motorrettungsboote (MRB) sind wichtige Einsatzmittel innerhalb der DLRG- Arbeit und dürfen nur, unabhängig von ihrer Motorisierungsstärke,  von geprüften DLRG-Bootsführern in Abhängigkeit von ihrem Einsatzgebiet geführt werden. Jedes MRB der DLRG verfügt über ein Bootsattest als Nachweis der zentralen Registrierung bei der DLRG.

Die Bedienung und Beherrschung der DLRG-Motorrettungsboote erfordert ein umfangreiches Fachwissen, das durch eine Fachausbildung zum DLRG-Bootsführer erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Die Fachausbildung umfasst sowohl theoretische (z.B. Gesetzeskunde), als auch DLRG­-spezifische Elemente. Hinzu kommen neben den allgemeinen praktischen Fahrmanövern auch spezielle,  wie z.B. Schleppen, Retten von Personen. Außerdem sind auch technische Dinge wie Bootspflege und Motorenwartung Bestandteil der Ausbildung.

Die Anforderungen an die Bootsführer sind je nach Einsatzgebiet (Binnenbereich, Küste) unterschiedlich. Der Bootsführerschein A ist auf die Binnengewässer ausgerichtet, der Bootsführerschein B auf Seeschifffahrtstraßen und Küstengewässer. Motorrettungsboote finden bei der DLRG u.a. Einsatz im Wasserrettungsdienst, im Katastrophenschutz, bei der Strömungs- und Luftrettung, im Tauchwesen und auch bei öffentlichen Veranstaltungen im, am und auf dem Wasser, wie z.B. Regatten, Schwimmwettbewerben. Zu diesen Schwerpunkten erfolgen jeweils gesonderte Einweisungen und Schulungen.

Der DLRG-Bootsführerschein kann in den jeweiligen Geltungsbereich des amtlichen Sportbootführerscheines umgeschrieben werden.

Kontakt

Der Kontakt zum Fachbereich Boot erfolgt über die E-Mail boot@bez-weserbergland.dlrg.de

Lehrgänge des Fachbereichs Boot

Qualifikationen

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche

  • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581)
  • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)

Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder im Bereich DLRG Bootswesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikationen im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen.

Diese wird aufgeteilt in die Bereiche

  • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein A (591)
  • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein B (592)

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