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Fachbereich Katastrophenschutz

Ansprechpartner

Leiter Einsatz: Marc Stefan Kastler

Marc Stefan Kastler

Leiter Einsatz

Stv. Leiter Einsatz: Peter Breitkopf

Peter Breitkopf

Stv. Leiter Einsatz

Einsatzfähigkeit Katastrophenschutz

Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:

  • EH -Ausbildung / Fortbildung gemäß BAGEH oder höherwertig,nicht älter 2 Jahre und
  • kombinierte Übung (gemäß 411.21) oder gemäß DRSA Silber in Kleidung.

Landesverbände, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können die Einsatzfähigkeit für diese Helfer gesondert definieren.

(Ausführungsbestimmungen sind der PO KatS zu entnehmen)

Kontakt

Der Kontakt zum Fachbereich erfolgt über die E-Mail: kats@bez-weserbergland.dlrg.de

Die folgenden Einheiten werden gemäß Nds. RdErl. "Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz" ausgebaut:

Wasserrettungszug Schaumburg

Der WRZ SHG besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Führungsgruppe Wasserrettung
    • Aufklärungstrupp-Luft (AklTr)
  • Einsatztauchgruppe (TauGr)
  • Wasserrettungsgruppe (WRGr)
    • Staffel Wasserrettung (WRSt)
    • Staffel Strömungsrettung (StrRSt)

Wasserrettungsgruppe Hameln-Pyrmont

Die WRG HM besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Staffel Wasserrettung (WRSt)
  • Staffel Strömungsrettung (StrRSt)
  • Aufklärungstrupp-Luft (AklTr)

Der einsatztaktische Wert des Wasserrettungszuges

  • rettet Menschen und Tiere aus Wasser- und Eisgefahr
  • birgt Sachgüter aus Wasser- und Eisgefahr
  • führt die sanitätsdienstliche Versorgung auf dem und am Wasser durch
  • führt Tauchaufgaben durch
  • führt wasserseitige (Folienverlegung) und landseitige Deichsicherungsarbeiten durch
  • transportiert Personen und Material auf dem Wasser
  • stellt die Versorgung von vom Wasser eingeschlossenen Personen sicher
  • nimmt wasserseitige logistische Aufgaben wahr
  • sichert Einsatzkräfte am, im und auf dem Wasser
  • unterstützt andere Fachdienste bei der Durchführung ihrer Aufgaben
  • nimmt bei Bedarf weitere mit seinen Einsatzkräfte darstellbare Aufgaben wahr   

 

Lehrgänge des Fachbereichs Katastrophenschutz

Einsätze

Di, 15.07.2025

3 vermisste Personen im Doktorsee

Kurz vor 2 Uhr wurden die Einsatzkräfte des WRZ SHG zu einer Personensuche an den Doktorsee nach Rinteln alarmiert. Bereits auf der Anfahrt konnten die Einheiten wieder umkehren, da die Vermissten...

Mehr erfahren
Mi, 02.07.2025

Person im Wasser

Der Leitstelle wurde eine im Wasser befindliche Person gemeldet. Sowohl der WRZ SHG, als auch Einheiten der Feuerwehr, Polizei und des Rettungsdienstes wurden alamiert. Bereits die ersten...

Mehr erfahren
Do, 15.05.2025

Felgenfest 2025

Auch in diesem Jahr wurde der DLRG Bezirk Weserbergland vom Landkreis HM mit der wasserseitigen Absicherung der Weserquerung beauftragt. Mit rund 30 Einsatzkräften und 4 MRB wurden während der...

Mehr erfahren

Qualifikationen im Katastrophenschutz

Der Einsatz im Großschadens- und Katastrophenfall wie auch ein SEG-Einsatz stellen an das eingesetzte Personal hohe Anforderungen, die über die normalen Anforderungen des Rettungsschwimmens und Wasserrettungsdienstes hinausgehen.

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

"Führen in der Führungsstufe A"

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

"Führen in der Führungsstufe B"

Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.

"Führen in der Führungsstufe C"

Verbandsführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereitschaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschiedlicher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch unterschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.

Der Ausbilder Katastrophenschutz ist berechtigt, im Auftrag seiner Gliederung die Helfergrundausbildung und im Auftrag des Landesverbandes die Truppführer- und Gruppenführer-Ausbildung durchzuführen und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Der Multiplikator Katastrophenschutz ist berechtigt, im Auftrag seiner Gliederung die Helfergrundausbildung, im Auftrag des Landesverbandes die Truppführer- und Gruppenführer-Ausbildung und im Auftrag des Bundesverbandes die Zugführer- und Einsatzführer-Ausbildung und die Verbandsführer-Ausbildung durchzuführen und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Die Aus- und Fortbildung der Ausbilder Katastrophenschutz erfolgt durch Multiplikatoren Katastrophenschutz.

Einsatz im Katastrophenschutz

Die Teilnahme bei Ausbildungen, Übungen und Veranstaltungsabsicherungen im Katastrophenschutz und in der Öffentlichen Gefahrenabwehr ist möglich, sofern die folgenden Grundvoraussetzungen gegeben sind:

  • die Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • EH Lehrgang / EH Fortbildung
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)

Das Mindestalter ist 16 Jahre, wobei landesrechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Die Mitwirkung bei Einsätzen im Katastrophenschutz und in der öffentlichen Gefahrenabwehr ist erst möglich, wenn die Helfergrundausbildung abgeschlossen ist. Das Mindestalter beträgt hier 18 Jahre.

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