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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Weserbergland e.V. findest du hier .
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Florian Castenow
Referent Tauchen
Stefan Conrad
Referent Tauchen
Das Einsatztauchen ist eine Kernaufgabe der DLRG. Die Einsatztaucher kommen in Einsatzgruppen für den Rettungsdienst und der Gefahrenabwehr zum Einsatz. Viele Einsatztaucher sind in ihren Regionen 24 Stunden, 365 Tage im Jahr über die Leitstellen des Rettungsdienstes erreichbar. Sie stehen zur schnellen Rettung von verunfallten Menschen am und im Wasser zur Verfügung.
Eben so erfüllen sie Aufgaben im Umweltschutz oder in der vorbeugenden Gefahrenabwehr. So kommt es häufiger vor, dass die Einsatztaucher der DLRG gerufen werden, wenn es um die Unterstützung bei technischen Hilfeleistungen am oder im Wasser geht.
Ferner werden unsere Einsatztaucher bei Großschadenslagen wie dem Oder- oder dem Elbe-Hochwasser eingesetzt. Die Aufgaben bei diesen Einsätzen liegen u.a. im Abtauchen der Deiche und deren Untersuchung auf Schäden, das Verlegen von Folien zur Verhinderung eines Deichdurchbruches usw.
Der Kontakt zum Fachbereich erfolgt über die E-Mail: tauchen@bez-weserbergland.dlrg.de
Der Bezirk bildet Taucher und Unterstützungspersonal eigenständig aus und bereitet diese auf die Prüfungen vor.
Jedes Mitglied ist willkommen und eine Erfahrung im Bereich Tauchen ist nicht erforderlich. Das benötige Wissen wird im Rahmen der Ausbildung vermittelt und die Teilnehmer gut auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet.
Bei Fragen zum Ablauf der Ausbildung oder einer der Prüfungen, steht der Fachbereich Tauchen jederzeit zur Verfügung.
Das DSTA stellt die Vorstufe zur Tauchausbildung dar.
Ein sicherer Umgang mit der Grundausrüstung erweitert die Einsatzmöglichkeit des Rettungsschwimmers im Einsatzdienst und ermöglicht dem Schnorcheltaucher in der Freizeit, sich mit dem entsprechenden Fachwissen gefahrlos im und unter Wasser zu bewegen.
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1
Inhalte
Voraussetzungen
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.
Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2
Inhalte
Voraussetzungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.
Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.
Inhalte
Voraussetzungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Zum Einsatz als Signalmann in der DLRG ist eine spezielle, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegte Ausbildung zu absolvieren. Für die Ausbildung sind die „Anweisung für den Signalmann der DLRG“, die Ausbildungsvorschrift 641 „Signalmann“ und DGUV Regel 105-002 verbindlich.
Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrage seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes die Ausbildung zum Deutschen Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 und Stufe 2 und Taucheinsatzführer durchzuführen und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.
Der DLRG-Multiplikator Einsatztauchen ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und Stufe 2,Taucheinsatzführer und Lehrtaucher auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.
Der DLRG-Multiplikator Einsatztauchen wird als Multiplikator in den Landesverbänden für die DLRG-Lehrtaucheraus- und -fortbildung eingesetzt.
Der DLRG-Tauchlehrer* ist berechtigt, im Auftrage seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen und gemäß der jeweils gültigen Richtlinie Gerätetauchscheinausbildung und -prüfung die für den DLRG-Tauchlehrer* vorgesehenen Ausbildungsstufen auszubilden und zu prüfen.
Der DLRG-Tauchlehrer** ist berechtigt, im Auftrage seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen, und gemäß der Richtlinie Gerätetauchscheinausbildung und Prüfung die für den DLRG-Tauchlehrer** vorgesehenen Ausbildungsstufen auszubilden und zu prüfen.
Der DLRG-Tauchlehrer*** ist berechtigt, im Auftrage seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2, Taucheinsatzführer, Lehrtaucher, Multiplikator Einsatztauchen und gemäß der „Richtlinie DLRG-Tauchlehrerprüfung und Crossoverprüfung im Gerätetauchbereich“ und der Richtlinie „Gerätetauchscheinausbildung und -prüfung“ die für den CMAS Tauchlehrer*** vorgesehenen Ausbildungsstufen auszubilden und zu prüfen.
Der DLRG-Tauchlehrer*** wird als Multiplikator in den Landesverbänden für die DLRG-Tauchlehreraus- und -fortbildung eingesetzt.
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